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Informationen für Selbstzahler


Ergotherapie ist ein Heilmittel und wird auf ärztliche Verordnung durchgeführt. In der Verordnung, dem Rezept, gibt der verordnende Arzt die Diagnose mit Leitsymptomatik, die ergotherapeutische Maßnahme und die Behandlungsfrequenz an. Der behandelnde Arzt muss sich dabei nach den Vorgaben der Heilmittelverordnung richten.

Trotz dieser gesetzlichen Einrichtung, die Verordnung von Ergotherapie auf Rezept, kommt es durch aus vor, dass Sie die Notwendigkeit einer Ergotherapie sehen, diese jedoch nicht verordnet bekommen.

In solchen Fällen können wir gerne eine Befundung durchführen und möglicherweise eine Behandlungsbedürftigkeit bekräftigen oder ausschließen.

Des weiteren bieten wir, auf Nachfrage, bestimme Behandlungen sowie Fördermaßnahmen durch. Dazu gehören z. B:

Förderung von Grob- und Feinmotorikstörungen

  • Beratung und Begleitung in Entscheidungsprozessen, wie z. B. Fragen bei Einschulung in die Grundschule, Aufmerksamkeits- und Verhaltenproblemen
  • Beratung und Förderung bei Schwierigkeiten im Erlernen von Lesen- Schreiben und bei Rechenproblemen

Fragen Sie bitte nach, wir wollen Ihnen gerne unsere aktuellen Förderprogramme persönlich erläutern.


Bild von Freepik
Logo der Ergotherapiepraxis Kubler in Bühl.
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